Mitarbeiterbeteiligung · Österreich · Stand 2026

Was ist deine Beteiligung wirklich wert?

ESOP, VSOP, Optionen, § 67a: vesting.at rechnet Vesting-Schedules, Exit-Erlöse und die österreichische Steuer durch – damit du weißt, was am Ende netto bleibt. Kostenlos und anonym, alle Berechnungen laufen in deinem Browser.

27,5 %fester Satz auf 75 % des Vorteils (§ 67a EStG)
4 + 1Marktstandard: 4 Jahre Vesting, 1 Jahr Cliff
100 %kostenlos, anonym, ohne Anmeldung
Die Rechner

Drei Tools, drei Fragen, klare Antworten

Gebaut für die österreichische Rechtslage 2026 – inklusive Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG und Einkommensteuertarif 2026.

Seit 1. 1. 2024

§ 67a EStG: Die Steuer-Revolution für Start-up-Mitarbeiter

Mit der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung hat Österreich das Dry-Income-Problem entschärft: Anteile können unentgeltlich übertragen werden, besteuert wird erst beim Verkauf – dann 75 % mit festen 27,5 % statt bis zu 55 % Lohnsteuer. Voraussetzung: max. 100 Mitarbeiter, max. 40 Mio. € Umsatz, Gewährung binnen 10 Jahren nach Gründung, 2 Jahre Dienstverhältnis und 3 Jahre Behaltefrist.

Alle Details zu § 67a →

Für Verhandler

ESOP oder VSOP? Der Unterschied kostet dich bares Geld

Bei einem Exit über 500.000 € Vorteil macht der Unterschied zwischen echter § 67a-Beteiligung und virtuellen Phantom Shares (VSOP) schnell sechsstellige Beträge aus – weil VSOP-Auszahlungen voll progressiv als Arbeitslohn besteuert werden. Bevor du unterschreibst: rechne beide Varianten durch.

Modelle im Exit-Rechner vergleichen →

Wissen

Mitarbeiterbeteiligung, verständlich erklärt

Kompakte Guides zur Rechtslage in Österreich – von den Grundlagen bis zur Exit-Besteuerung.

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FAQ

Häufige Fragen

Was bedeutet Vesting?
Vesting bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Anteile oder Optionen nicht sofort, sondern schrittweise über einen Zeitraum (meist 4 Jahre) verdienen. Wer früher geht, behält nur den bereits „gevesteten" Teil. Üblich ist ein Cliff von 12 Monaten. Mehr dazu →
Wie funktioniert die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG?
Seit 1.1.2024 können Start-ups (max. 100 Arbeitnehmer, max. 40 Mio. € Umsatz, binnen 10 Jahren nach Gründung) Anteile unentgeltlich übertragen, ohne dass sofort Steuer anfällt. Besteuert wird erst beim Verkauf – zu 75 % mit festen 27,5 % und zu 25 % nach Tarif, wenn das Dienstverhältnis mindestens 2 Jahre gedauert hat und seit der ersten Gewährung 3 Jahre vergangen sind. Details →
Was ist der Unterschied zwischen ESOP und VSOP?
ESOP = echte Anteile oder Optionen darauf, mit Chance auf begünstigte Besteuerung. VSOP („Phantom Shares") = rein schuldrechtlicher Bonusanspruch, dessen Auszahlung voll lohnsteuerpflichtig ist – bei hohen Beträgen bis zu 55 %. Zum Vergleich →
Wie werden Mitarbeiterbeteiligungen beim Exit besteuert?
Je nach Modell sehr unterschiedlich: § 67a-Beteiligungen zu 75 % mit 27,5 % + 25 % Tarif (effektiv oft ~30 %), VSOP voll progressiv, klassische Anteile mit Lohnsteuer bei Zuteilung plus 27,5 % KESt auf die Wertsteigerung. Der Exit-Rechner vergleicht alle drei.
Ersetzt vesting.at eine Steuerberatung?
Nein. Die Rechner bilden die Rechtslage 2026 vereinfacht ab (z. B. ohne Sozialversicherung und Absetzbeträge) und dienen der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte – insbesondere vor Vertragsabschluss oder Exit – empfehlen wir eine Steuerberatung.

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