FlexCo & Unternehmenswert-Anteile: Die Rechtsform für Mitarbeiterbeteiligung

Seit 1. 1. 2024 gibt es in Österreich eine Rechtsform, die speziell für Start-ups und ihre Mitarbeiterbeteiligung gebaut wurde: die Flexible Kapitalgesellschaft. Ihr Herzstück sind die Unternehmenswert-Anteile – und die passen wie ein Puzzleteil zu § 67a EStG.

Aktualisiert: Juli 2026 · Rechtslage Österreich

Was ist die FlexCo?

Die Flexible Kapitalgesellschaft (gesetzlich: FlexKapG, international vermarktet als FlexCo) wurde mit dem Start-up-Paket zum 1. 1. 2024 eingeführt – zeitgleich mit der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG. Sie positioniert sich zwischen GmbH und AG: Im Kern gilt GmbH-Recht, ergänzt um flexible Elemente aus dem Aktienrecht (genehmigtes und bedingtes Kapital, erleichterte Beschlussfassung, eigene Anteile in Grenzen).

Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 € (davon 5.000 € einzuzahlen) – seit 2024 gilt derselbe Wert auch für die GmbH. Der eigentliche Unterschied liegt woanders: in einer neuen Anteilsklasse, die es nur in der FlexCo gibt.

FlexCo vs. GmbH: die Unterschiede

MerkmalGmbHFlexCo
Mindeststammkapital10.000 €10.000 €
Übertragung von GeschäftsanteilenNotariatsaktNotarielle oder anwaltliche Privaturkunde
Unternehmenswert-AnteileJa, bis 24,9999 % des Stammkapitals
Genehmigtes / bedingtes KapitalJa (wie AG)
UmlaufbeschlüsseNur mit Zustimmung allerErleichtert, wenn Gesellschaftsvertrag es vorsieht
Eigene AnteileGrundsätzlich neinIn Grenzen zulässig (z. B. für Mitarbeiterprogramme)

Eine bestehende GmbH kann durch Rechtsformwechsel zur FlexCo werden – viele österreichische Start-ups haben genau das seit 2024 getan, um ihr Beteiligungsprogramm umzustellen.

Unternehmenswert-Anteile im Detail

Die Unternehmenswert-Anteile (UWA) sind eine eigene Klasse von Geschäftsanteilen, zugeschnitten auf Mitarbeiter:

Das Zusammenspiel mit § 67a EStG

FlexCo und § 67a wurden im selben Gesetzespaket beschlossen und greifen ineinander:

Praxis-Kombination 2026: FlexCo + UWA + § 67a ist das steuerlich und administrativ sauberste Setup für Mitarbeiterbeteiligung in Österreich: keine Steuer bei Gewährung, 75 % fixe 27,5 % beim Exit (im Exit-Rechner durchspielen), kein Notariatsakt je Mitarbeiter, kein Zwangs-Zufluss beim Jobwechsel.

Für wen sich die FlexCo lohnt

Häufige Fragen

Was ist eine FlexCo?
Eine seit 1.1.2024 verfügbare österreichische Rechtsform zwischen GmbH und AG, entwickelt für Start-ups: GmbH-Basis plus flexible Kapitalmaßnahmen und die neue Anteilsklasse der Unternehmenswert-Anteile. Mindeststammkapital 10.000 €.
Was sind Unternehmenswert-Anteile (UWA)?
Stimmrechtslose FlexCo-Anteile ab 1 Cent Nominale (in Summe max. 24,9999 % des Stammkapitals) mit Gewinn- und Liquidationsbeteiligung, übertragbar in einfacher Schriftform und mit gesetzlichem Mitverkaufsrecht beim Exit – gebaut für Mitarbeiterbeteiligungen.
Brauche ich eine FlexCo für § 67a?
Nein, § 67a geht auch mit GmbH oder AG. Aber nur FlexCo-UWA ermöglichen den Besteuerungsaufschub bei Beendigung des Dienstverhältnisses und die notariatsaktfreie Übertragung – in der Praxis ist die Kombination der Standard geworden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Rechtslage: Österreich, Stand Juli 2026.