Die drei Modelle im Überblick
| Modell | Steuer bei Gewährung | Steuer beim Exit |
|---|---|---|
| § 67a Start-Up-Beteiligung | keine | 75 % mit festen 27,5 % + 25 % nach Tarif (bei erfüllten Fristen) |
| VSOP / Phantom Shares | keine | volle Auszahlung als Arbeitslohn nach Tarif – bis 55 % |
| Klassische Anteile | Lohnsteuer auf Verkehrswert („Dry Income") | 27,5 % KESt auf die Wertsteigerung seit Zuteilung |
Die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG (seit 1.1.2024) kombiniert das Beste aus beiden Welten: keine Steuer bei der Gewährung und ein großteils fixer Steuersatz beim Exit. Voraussetzung sind unter anderem max. 100 Arbeitnehmer, max. 40 Mio. € Umsatz, unentgeltliche Gewährung binnen 10 Jahren nach Gründung sowie 2 Jahre Dienstverhältnis und 3 Jahre Behaltefrist. Alle Details im § 67a-Guide.
Sind die Fristen nicht erfüllt, wird der volle Vorteil nach Tarif besteuert – der Rechner zeigt dir diesen Fall über den Schalter „§ 67a-Fristen erfüllt: Nein".
Häufige Fragen
Warum ist das VSOP-Ergebnis so viel schlechter?
Was, wenn mein Arbeitgeber die § 67a-Voraussetzungen nicht erfüllt?
Ist die Sozialversicherung wirklich vernachlässigbar?
Gilt der Rechner auch für Deutschland?
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Der Exit-Rechner dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die Berechnung ist vereinfacht (ohne SV, Absetzbeträge, Sechstelregelung) und basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 sowie § 67a EStG in der geltenden Fassung. Alle Berechnungen erfolgen lokal in deinem Browser. Stand: Juli 2026.