Exit- & Steuer-Rechner

Das Unternehmen wird verkauft – was bleibt dir netto? Der Rechner vergleicht die drei Beteiligungsmodelle nach österreichischer Rechtslage 2026: Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung (§ 67a EStG), VSOP/Phantom Shares und klassische Anteile.

Kaufpreis bzw. Bewertung des gesamten Unternehmens.
Dein gevesteter Anteil in Prozent. Verwässerung beachten.
Wird aus Bewertung × Anteil vorbefüllt, kann überschrieben werden.
Bestimmt den Tarifsteuersatz für progressiv besteuerte Teile.
Ja = Dienstverhältnis ≥ 2 Jahre und ≥ 3 Jahre seit erstmaliger Gewährung.
Wert bei Übertragung: wurde damals als Arbeitslohn versteuert („Dry Income").
Bestes Modell
Netto im besten Modell
Differenz zum schlechtesten
so viel kostet das falsche Modell
Netto-Vergleich der drei Modelle
Netto Steuer

Detail-Vergleich

ModellSteuer gesamteffektiver SatzNettoAnmerkung

Vereinfachungen: ohne Sozialversicherung (bei VSOP und § 67a fallen bis zur Höchstbeitragsgrundlage SV-Beiträge an – bei laufendem Gehalt über der HBGl meist gering), ohne Absetzbeträge und Sonderzahlungs-Sechstel. Der Tarifanteil wird „on top" des Jahreseinkommens gerechnet.

Die drei Modelle im Überblick

ModellSteuer bei GewährungSteuer beim Exit
§ 67a Start-Up-Beteiligungkeine75 % mit festen 27,5 % + 25 % nach Tarif (bei erfüllten Fristen)
VSOP / Phantom Shareskeinevolle Auszahlung als Arbeitslohn nach Tarif – bis 55 %
Klassische AnteileLohnsteuer auf Verkehrswert („Dry Income")27,5 % KESt auf die Wertsteigerung seit Zuteilung

Die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG (seit 1.1.2024) kombiniert das Beste aus beiden Welten: keine Steuer bei der Gewährung und ein großteils fixer Steuersatz beim Exit. Voraussetzung sind unter anderem max. 100 Arbeitnehmer, max. 40 Mio. € Umsatz, unentgeltliche Gewährung binnen 10 Jahren nach Gründung sowie 2 Jahre Dienstverhältnis und 3 Jahre Behaltefrist. Alle Details im § 67a-Guide.

Sind die Fristen nicht erfüllt, wird der volle Vorteil nach Tarif besteuert – der Rechner zeigt dir diesen Fall über den Schalter „§ 67a-Fristen erfüllt: Nein".

Häufige Fragen

Warum ist das VSOP-Ergebnis so viel schlechter?
Eine VSOP-/Phantom-Share-Auszahlung ist rechtlich ein Bonus, also Arbeitslohn. Sie wird mit deinem Tarifsteuersatz besteuert – bei sechsstelligen Auszahlungen landet ein Großteil in den Stufen mit 48–55 %. Dazu kommen Sozialversicherung (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) und Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Mehr zum Vergleich.
Was, wenn mein Arbeitgeber die § 67a-Voraussetzungen nicht erfüllt?
Dann bleiben VSOP oder klassische Anteilsübertragung. Bestehende Phantom Shares können noch bis 31.12.2026 abgabenneutral in § 67a-Beteiligungen umgewandelt werden, sofern das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt – ein Thema für ein Gespräch mit der Geschäftsführung.
Ist die Sozialversicherung wirklich vernachlässigbar?
Nicht immer. SV-Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an. Wer mit dem laufenden Gehalt bereits darüber liegt, zahlt auf die Auszahlung kaum zusätzliche SV; bei niedrigeren Gehältern kann im Auszahlungsmonat SV anfallen. Für die genaue Berechnung empfiehlt sich eine Steuerberatung.
Gilt der Rechner auch für Deutschland?
Nein, der Rechner bildet ausschließlich die österreichische Rechtslage 2026 ab (§ 67a EStG, Einkommensteuertarif 2026, KESt 27,5 %). In Deutschland gilt mit § 19a dEStG eine andere Systematik.

Der Exit-Rechner dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die Berechnung ist vereinfacht (ohne SV, Absetzbeträge, Sechstelregelung) und basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 sowie § 67a EStG in der geltenden Fassung. Alle Berechnungen erfolgen lokal in deinem Browser. Stand: Juli 2026.