Warum du diese Fragen stellen musst
Equity ist bei Start-ups oft Teil des Gesamtpakets – und häufig der Teil, über den am wenigsten gesprochen wird. Dabei entscheiden Modell, Vertragsklauseln und Steuerregeln darüber, ob aus deiner Beteiligung beim Exit ein sechsstelliger Netto-Betrag wird oder ein Bruchteil davon. Die gute Nachricht: Du musst kein Jurist sein. Wer die folgenden zehn Fragen stellt und die Antworten schriftlich bekommt, kennt die wichtigsten Stellschrauben. Und: Fragen ist normal. Ein professionell aufgesetztes Programm hat auf alle zehn eine klare Antwort – ausweichende Reaktionen sind selbst ein Datenpunkt.
Die 10 Fragen
- Wie viel Prozent bekomme ich – fully diluted? Eine Stückzahl („10.000 Optionen") ist ohne Bezugsgröße bedeutungslos. Entscheidend ist dein Prozentsatz an allen existierenden und zugesagten Anteilen: inklusive des gesamten Mitarbeiter-Pools, ausstehender Optionen und wandelbarer Instrumente. Nur die Fully-Diluted-Quote lässt sich mit der Bewertung multiplizieren und mit anderen Angeboten vergleichen. Lass dir die Zahl schriftlich geben.
- Welches Modell ist es – echte Anteile (§ 67a) oder VSOP? Der Unterschied zwischen einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG (75 % des Exit-Vorteils mit festen 27,5 %) und einem VSOP (voll progressiver Arbeitslohn, bis 55 %) macht beim Exit schnell Zehntausende Euro aus – der große Modellvergleich rechnet es vor. Frag konkret: „Sind das echte Kapitalanteile nach § 67a oder virtuelle Anteile?"
- Wie sehen Vesting und Cliff aus? Marktstandard sind 4 Jahre Vesting mit 12 Monaten Cliff, danach monatlich oder quartalsweise. Deutlich längere Laufzeiten, ein Cliff über 12 Monate oder rein jährliches Vesting verschieben das Risiko zu dir. Prüfe auch den Vesting-Beginn: erster Arbeitstag oder erst ab Vertragsunterzeichnung des Beteiligungsvertrags?
- Was steht in den Leaver-Klauseln? Good-/Bad-Leaver-Bestimmungen regeln, was beim Ausscheiden mit gevesteten und ungevesteten Anteilen passiert. Kritisch: Wie ist „Bad Leaver" definiert – nur grobe Pflichtverletzung, oder auch die eigene ordentliche Kündigung? Und zu welchem Preis darf die Firma gevestete Anteile zurückkaufen: Verkehrswert oder Nominale?
- Was zahle ich – Strike-Preis oder Kaufpreis? Bei Optionen bestimmt der Ausübungspreis, wie viel vom Exit-Erlös wirklich dir gehört. Für Österreich zusätzlich wichtig: § 67a verlangt eine unentgeltliche Gewährung – nur Zahlungen bis zum Nennwert gelten noch als unentgeltlich. Eine Option mit Strike-Preis über der Nominale fällt aus der Begünstigung und wird zum Steuerproblem.
- Wie ist der Pool gegen Verwässerung geschützt? Bei jeder Finanzierungsrunde entstehen neue Anteile, dein Prozentsatz sinkt – das ist normal und trifft alle Gesellschafter (so funktioniert Verwässerung). Frag aber, ob Pool-Aufstockungen geplant sind und wen sie verwässern: Wird der Mitarbeiter-Pool vor einer Runde „nachgefüllt", zahlen das oft rechnerisch die Bestandsanteile – auch deine.
- Wie war die Bewertung der letzten Runde? Fully-Diluted-Prozent mal letzter Bewertung ergibt den aktuellen Papierwert deines Pakets – die einzige halbwegs objektive Hausnummer. Frag nach Datum und Höhe der letzten Runde (Pre- oder Post-Money) und wie viel Kapital seither verbrannt wurde. Eine zwei Jahre alte Bewertung in einem schwierigen Marktumfeld ist mit Vorsicht zu genießen.
- Was passiert beim Exit – gibt es Liquidationspräferenzen? Investoren erhalten beim Verkauf meist zuerst ihr Kapital zurück (teils mit Multiplikator), bevor der Rest verteilt wird. Bei einem mittelmäßigen Exit können hohe Präferenzen deinen Anteil auf null drücken, obwohl die Schlagzeile nach Erfolg klingt. Frag nach dem Präferenz-Stack und ob dein Anteil „pro rata" am Erlös nach Präferenzen hängt.
- Welche Steuerfolgen hat das Paket – und halte ich die § 67a-Fristen? Die Begünstigung (75 % fix 27,5 %) greift nur, wenn dein Dienstverhältnis mindestens 2 Jahre gedauert hat und der Zufluss mindestens 3 Jahre nach der erstmaligen Gewährung liegt. Kläre auch, welche Ereignisse Steuer auslösen – etwa die Beendigung des Dienstverhältnisses – und was dann gilt; die Details stehen im Artikel zur Exit-Besteuerung.
- Welche Informationsrechte bekomme ich? Als Minderheits- oder virtueller Beteiligter erfährst du sonst womöglich jahrelang nichts über Bewertung, Runden oder Pool-Änderungen. Verhandle zumindest ein jährliches Reporting (Cap Table deiner Position, letzte Bewertung, wesentliche Beschlüsse) und eine Informationspflicht bei Ereignissen, die deine Beteiligung betreffen.
Rote Flaggen
Bei diesen Signalen solltest du besonders genau hinschauen – oder nachverhandeln:
- Keine Fully-Diluted-Zahl: Wer nur Stückzahlen oder „etwa 1 %" nennt, will nicht rechnen lassen.
- Bad Leaver bei Eigenkündigung: Wenn du bei ordentlicher Kündigung auch gevestete Anteile zur Nominale verlierst, ist das Vesting faktisch wertlos.
- „Steuern klären wir später": Modell und § 67a-Fähigkeit müssen vor der Unterschrift feststehen – nachträglich lässt sich wenig reparieren (Ausnahme: die VSOP-Umwandlung bis 31.12.2026).
- Mündliche Zusagen: Alles, was zählt, steht im Beteiligungsvertrag – nicht im Bewerbungsgespräch.
- Rückkaufsrechte zum Nominalwert für gevestete Anteile ohne enge Bad-Leaver-Definition.
So rechnest du ein Angebot durch
Mit den Antworten auf die zehn Fragen hast du alle Eingaben beisammen: Fully-Diluted-Prozent, Bewertung, Gehaltsdifferenz zum Alternativjob, Vesting-Parameter. Der Angebots-Rechner zeigt dir daraus, ab welcher Exit-Bewertung sich ein Gehaltsverzicht gegenüber dem besser bezahlten Job rechnet – inklusive Break-even und Szenario-Vergleich. Anschließend lohnt der Blick in den Exit- & Steuer-Rechner: Er macht aus dem Brutto-Vorteil je nach Modell den Netto-Betrag, und den Stand deines Vestings zu jedem Stichtag liefert der Vesting-Rechner. Erst die Netto-Zahl ist die Zahl, mit der du verhandeln solltest.
Häufige Fragen
Was bedeutet „fully diluted"?
Sind Stückzahlen ohne Prozentangabe aussagekräftig?
Was muss ich für die § 67a-Begünstigung tun?
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Weiterlesen & Rechner
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Rechtslage: Österreich, Stand Juli 2026.